Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7123
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte "Strandkinnings" und den Hort "Neptuns Kinnings" in Boltenhagen ab dem 01.01.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Annegret Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Annegret Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.01.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend, hat mit Schreiben vom 06.12.2012 mitgeteilt, dass sich die Höhe der Landes- und Kreismittel für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2013 wie folgt ändert:
Krippenplatz ganztags 267,00 alt: 265,00 Differenz: 2,00
Teilzeit 155,00 alt: 154,00 Differenz: 1,00
halbtags 96,00 alt: 96,00 unverändert
Kindergartenplatz ganztags 136,00 alt: 134,00 Differenz: 2,00
Teilzeit 77,00 alt: 76,00 Differenz: 1,00
halbtags 44,00 alt: 44,00 unverändert
Hortplatz ganztags 84,00 alt: 82,00 Differenz: 2,00
Teilzeit 46,00 alt: 45,00 Differenz: 1,00
Kindertagesstätte Strandkinnings"
Nach den Vorschriften des KiföG M-V muss die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der nicht gedeckten Platzkosten übernehmen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übernimmt in allen Betreuungsarten im Kita-Bereich bereits mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 %.
Es wird daher empfohlen, wie schon im Beschluss für das Jahr 2012, die Höhe des Elternbeitrages für die einzelnen Betreuungsarten in der Kindertagesstätte in der jetzigen Höhe zu belassen und den Gemeindewohnsitzanteil, den die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bereits freiwillig höher stützt, in der Höhe der o. g. Differenz zu entlasten.
Hort Neptuns Kinnings
Da für die Betreuungsarten des Hortes die 50%-Regelung festgesetzt ist, werden sich hier jeweils der Gemeindewohnsitz- und der Elternanteil um die Hälfte des o. g. Differenzbetrages reduzieren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte Strandkinnings und den Hort Neptuns Kinnings in Boltenhagen ab dem 01.01.2013:
Betreuungsart Gemeindewohnsitzanteil Elternanteil
Krippe GT 350,25 (vorher: 352,25 ) 150,00
TZ 248,93 (vorher: 249,93 ) 115,00
HT 185,36 unverändert 113,40
Kindergarten GT 140,76 (vorher: 142,76 ) 130,43
TZ 121,13 (vorher: 122,13 ) 94,52
HT 113,81 unverändert 77,58
Hort GT 50,47 (vorher: 51,47 ) 50,46 (vorh: 51,46 )
TZ 33,44 (vorher: 33,94 ) 33,44 (vorh: 33,94 )
