Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6929

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen, ist der Beschluss der Gemeindevertretung notwendige Voraussetzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Redewisch zwischen:

-          der Wegeverbindung Redewisch – Wichmannsdorf im Norden,

-          einer Linie in ca. 100 m Abstand südöstlich von der Dorfstraße im Nordwesten,

-          der Waldfläche im Südwesten

-          sowie dem Grundshägener Bach im Südosten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein - Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

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Anlagen

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