Beschlussvorlage - GV Kalkh/12/7079

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 13.12.2004 die Straßenbaubeitragssatzung beschlossen. Gemäß damaliger Rechtslage wurde diese bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht und nach Vorlage der Genehmigung vom 06.02.2005 am 28.02.2005 in der Ostseezeitung (Lokalseiten GVM) und am 02.03.2005 in den Lübecker Nachrichten (Lokalseiten Nordwestmecklenburg) veröffentlicht. Der Bürgermeister fertigte die Straßenbaubeitragssatzung am 24.02.2005 aus.

Damit eine Satzung rechtswirksam wird, ist die Ausfertigungsfassung öffentlich bekannt zu machen. Bei dem Exemplar, das der Presse zur Veröffentlichung übergeben wurde, sind offensichtlich Veränderungen gegenüber dem Ausfertigungsexemplar vorgenommen worden, so dass Ausfertigung und Veröffentlichung inhaltlich nicht übereinstimmen. Dieser Formfehler führt - rechtlich bewertet - zur Nichtigkeit der Satzung.

Um künftig rechtssicher Straßenbaubeiträge erheben zu können, ist eine erneute öffentliche Bekanntmachung der Straßenbaubeitragssatzung vorzunehmen. Da seit Dezember 2004 sowohl die Kommunalverfassung MV als auch das Kommunalabgabengesetz MV geändert wurden, sollte die Gemeindevertretung Kalkhorst die Straßenbaubeitragssatzung durch Beschluss neu fassen. Inhaltlich entspricht der anliegende Beschlussentwurf im Wesentlichen der am 13.12.2004 beschlossenen Straßenbaubeitragssatzung. Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben sich aus der seitdem geänderten Gesetzeslage bzw. aus neueren Erkenntnissen aus der Rechtsprechung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Satzung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) in der anliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. (Grundlage für künftige Beitragserhebung)

 

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Anlagen

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