Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/12/7059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 13.06.2002 hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschlossen, für Neugeborene ein Begrüßungsgeld in Höhe von 250 Euro zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Mutter des Kindes mindestens ein Jahr in der Gemeinde Kalkhorst wohnhaft war.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 4.253,80 € gezahlt. Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben hierfür bisher 3.250 Euro.

 

In der Anlage 1a zum Haushaltssicherungskonzept 2012 gibt es zu dieser Maßnahme folgende Erläuterungen:

„Rein rechtlich gesehen wird die Auffassung vertreten, dass die Gemeinde mit der Zahlung des Begrüßungsgeldes ihr Selbstverwaltungsrecht überschreitet, das durch das Grundgesetz auf die Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beschränkt ist. Die Gemeinde übernimmt nach gängiger Rechtsauffassung Aufgaben des allgemeinen Familienlastenausgleichs, der eine vom Staat selbst wahrzunehmende gesamtgesellschaftliche Aufgabe ohne spezifische Ortsgebundenheit ist. (OVG Münster Urteil vom 19.01.1995 – AZ 15A 569/91).“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlung des Begrüßungsgeldes ab dem 01.01.2013 einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, für Neugeborene, die ab dem 01.01.2013 geboren wurden, kein Begrüßungsgeld mehr zu zahlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einsparungen von ca. 4.000 Euro

 

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