Beschlussvorlage - GV Bolte/12/7100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die BfB-Fraktion hat mit Schreiben vom 05. Dezember 2012 den Antrag Antrag der BfB-Fraktion vom 5. Dezember 2012 auf Vorlage der Eröffnungsbilanz per 01.01.2012 nach den Vorgaben der Doppik und Festlegung eines Termins für den Beschluss über die Eröffnungsbilanz per 01.01.2012 gestellt, siehe Anlage.

 

Pkt. 1: Selbstverständlich wird die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel die Eröffnungsbilanzen für alle amtsangehörigen Gemeinden und so auch für die amtsangehörige Gemeinde Ostseebad Boltenhagen per 01. Januar 2012 nach den gesetzlichen Vorgaben erstellen.

 

Pkt. 2: Die Gemeinde ist verpflichtet, im Jahr der Umstellung auf die Doppik eine Eröffnungsbilanz mit Anhang bis zum 30. November von der Gemeindevertretung beschließen zu lassen.

 

Nach heutigem Kenntnisstand hat es so gut wie keine Kommune geschafft, die Eröffnungsbilanz in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu erstellen. Frühstarterkommunen (Umstellung ab 2008) haben teilweise jetzt immer noch keine Eröffnungsbilanz.  Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kommt erschwerend hinzu, dass bis zum 30. Juni 2011 fast gar keine Vorarbeiten, die für die Erstellung der Eröffnungsbilanz notwendig sind, vorlagen.

Nach bisherigem Kenntnisstand wird die Landrätin als untere Rechtsaufsichtsbehörde trotz eines v. g. Gesetzesverstoß für die Vielzahl der Fälle keine Ersatzvornahme durchführen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt …

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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