Beschlussvorlage - GV Ziero/12/7095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Zierow erfolgen aktuell ausschließlich über das Internet (Internetseite des Amtes Klützer Winkel). Informatorisch erfolgen Veröffentlichungen im Schaukasten vor dem Touristischen Informations- und Gemeindezentrum.

 

Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer aktuellen OVG-Entscheidung mitgeteilt, dass öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB nicht nur im Internet bekanntgemacht werden dürfen. Die Hauptsatzungen, die das bisher regeln, sind ggf. auch rückwirkend anzupassen. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin die Gemeinde Zierow aufgefordert, ihre Veröffentlichungsregelung bezogen auf die öffentlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB zu ändern.

 

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow erarbeitet und legt den Satzungsentwurf nunmehr der Gemeindevertretung vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine; Kosten der öffentlichen Bekanntmachung sind Bestandteil des Amtshaushaltes

 

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