Beschlussvorlage - GV Hokir/12/7097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenkirchen erfolgen aktuell ausschließlich über das Internet (Internetseite des Amtes Klützer Winkel). Informatorisch werden Veröffentlichungen in gemeindliche Schaukästen im Gemeindegebiet vorgenommen.

 

Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer aktuellen OVG-Entscheidung mitgeteilt, dass öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB nicht nur im Internet bekanntgemacht werden dürfen. Die Hauptsatzungen, die das bisher regeln, sind rückwirkend anzupassen. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin die Gemeinde Hohenkirchen aufgefordert, ihre Veröffentlichungsregelung bezogen auf die öffentlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB rückwirkend zu ändern.

 

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund anliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen erarbeitet und legt den Satzungsentwurf nunmehr der Gemeindevertretung vor. Mit diesem Entwurf wird geregelt, dass rückwirkend ab 01. Januar 2012 alle öffentlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB über eine Pressemitteilung bekannt gemacht werden. Sollte die Gemeinde auch weitergehende Veröffentlichungen über die Presse wünschen, sollte dies – geltend für die Zukunft – in einer gesonderten Neufassung der Hauptsatzung festgehalten werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine; Kosten der öffentlichen Bekanntmachung sind Bestandteil des Amtshaushaltes

 

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