Beschlussvorlage - SV Klütz/12/7096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Klütz erfolgen aktuell ausschließlich über das Internet (Internetseite des Amtes Klützer Winkel).

 

Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer aktuellen OVG-Entscheidung mitgeteilt, dass öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB nicht nur im Internet bekanntgemacht werden dürfen. Die Hauptsatzungen, die das bisher regeln, sind rückwirkend anzupassen. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin die Stadt Klütz aufgefordert, ihre Veröffentlichungsregelung bezogen auf die öffentlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB rückwirkend zu ändern.

 

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund anliegende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Klütz erarbeitet und legt den Satzungsentwurf nunmehr der Stadtvertretung vor.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende 3. Änderung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine; Kosten der öffentlichen Bekanntmachung sind Bestandteil des Amtshaushaltes

 

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