Beschlussvorlage - SV Klütz/12/7092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.12.2012 wird der Antrag gestellt, einen Bebauungsplan auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Stadt Klütz sowie im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Klütz.

Für die beabsichtigte Bebauung mit notwendiger Erschließung wie im Lageplan dargestellt, eine Bauleitplanung erforderlich ist.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag auf Erlass eines Bebauungsplanes in der Stadt Klütz gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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