Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/7043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf durchgeführt.

Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Feststellungs-/ Abschließende Beschluss von der Gemeindevertretung zu fassen.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf erfolgte gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen (Aufstellung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans wirksam.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen.

 

  1. Die Begründung der Gemeinde Hohenkirchen zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen wird gebilligt.

 

  1. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beizufügen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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