Beschlussvorlage - GV Bolte/12/7065
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Höhe des Elternbeitrages für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2012/2013 an der Grundschule Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Annegret Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau A. Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien (Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben) erhoben werden.
Die Kostenregelung betrifft nicht die vom Schulträger zu leistende Beschaffung von Grundlernmitteln gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG M-V (Lernmittelfreiheit).
Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996, zuletzt geändert durch die 2. Änderungsverordnung vom 03. Juli 1997 beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.
Die Beträge werden per Beitragsbescheid erhoben und sind mahn- und vollstreckbar.
In den vergangenen Jahren wurde durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bereits der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.
Um rechtssichere Beitragsbescheide versenden zu können, ist allerdings jährlich ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich, dem eine Kalkulation zugrunde liegen muss (siehe Anlage).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Grundschule in Boltenhagen für das Schuljahr 2012/2013 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Aufstellung der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2012/2013 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,1 kB
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