Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/7038
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.11.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
