Beschlussvorlage - GV Bolte/12/7080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist mit der Erstellung des Verkehrskonzeptes für das Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Innerhalb des Verkehrskonzeptes wurde eine Matrix erstellt, die unterschiedliche Maßnahmen für die Umsetzung der Ziele des Verkehrskonzeptes vorsieht. Grundlage für die Erstellung der Maßnahmen war eine Bestandsaufnahme, eine Erörterung mit der Gemeinde und der Öffentlichkeit.

Entsprechend der Maßnahmetabelle wird eine Vorgehensweise favorisiert, die im Folgenden dargestellt wird und Gegenstand des Beschlusses wird.

Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es wichtig, das bestehende Verkehrssystem zu ergänzen. Bauliche Maßnahmen an derzeit funktionierenden Verkehrsanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Deshalb werden auch die Maßnahmen zur Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs erst zu späterem Zeitpunkt angestrebt. Maßgeblich ist es für die Gemeinde, die allgemeinen ÖPNV und Shuttle-Verkehr zu koordinieren und Verbindungen mit den E-Bikes und dem Radverkehr zu schaffen. Die Bewirtschaftung der Parkplätze in der Ostseeallee sollte unterbedingt nach einer neuen Methode erfolgen. Shuttle-Verkehr zwischen Wichmannsdorf und Tarnewitz ist zukünftig auszubauen. Sämtliche Maßnahmen (M3, M4, M5, M2 und M7) sind im engen Zusammenhang mit Maßnahme M10 (Hinweise und Beschilderung) zu sehen.

Im Weiteren sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen Qualität und der Verbesserung der städtebaulichen Qualität Vorgaben bzw. Kostenmodelle zu entwickeln.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes folgende Vorgehensweise:

 

  1. Hauptpunkt der Erörterung und Umsetzung ist zunächst die Umsetzung des Maßnahmenpaketes, bestehend aus M3, M4 und M5 der Maßnahmen. Dies bedeutet Regelung der Parkraumbewirtschaftung, Schaffung von Stellplätzen / Parkplätzen am Ortsrand sowie Integration des Shuttle-Systems und des ÖPNV.
  2. Zusätzlich sind die Anforderungen an die Tempo-30-Zone in der Ostseeallee (Maßnahme M2 des Maßnahmekonzeptes) und die Ausgestaltung des Rad- und Reitwegenetzes (Maßnahme 7 des Maßnahmekonzeptes) zu betrachten.
  3. Die Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs (Maßnahme M6) ist zu späterem Zeitpunkt umzusetzen, weil hier Maßnahmen baulicher Art vorzusehen sind.
  4. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Maßnahmen ist es unbedingt notwendig, die Maßnahme M10 in Bezug auf Hinweise und Beschilderungen auch weit vor dem Ort Ostseebad Boltenhagen vorzusehen.
  5. Die beabsichtigten Maßnahmen sind mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Kosten für einzelne Varianten sind aufzubereiten und als Grundlage für weitere Entscheidungen vorzubereiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

noch nicht genau bezifferbar, werden Bestandteil HH 2013

 

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