Beschlussvorlage - GV Damsh/12/7078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Grundschule ist ein wichtiger Bestandteil der gemeindlichen Infrastruktur zur Grundsicherung der Lebensqualität in der Gemeinde Damshagen. Deshalb ist ein Fortbestand der Grundschule unverzichtbar. Die Nachbargemeinde Warnow hat sich ebenfalls für den Fortbestand der Grundschule ausgesprochen.

Aufgrund des desolaten baulichen Zustandes der Grundschule wurde die Gemeinde Damshagen vom Landkreis NWM aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Berücksichtigung bei der künftigen Schulentwicklungsplanung zu rechtfertigen.

Die Steigerung der Attraktivität und eine Verbesserung des baulichen Zustandes der Grundschule, sind durch verschiedene Maßnahmen realisierbar:

a)      Ausrichtung des gesamten Schulprogrammes auf gesunde nachhaltige Lebensweise

b)      Siedlungspolitik der Gemeinde Damshagen

c)      Stabiler Schullastenausgleich

 

Verbesserung baulicher Zustand:

a)      energetische Grundsanierung des H-Gebäudes – Gesamtkosten: 249.230,00€ (Erstellung der Kostenschätzung durch das Architekturbüro Müler-Menckens aus Damshagen)

b)      Erneuerung der Heizung innerhalb des Gebäudes incl. „Schlauer Heizungsanlage“ – Gesamtkosten: 87.000,00€ (voraussichtliche Heizkostenersparnisse ca. 20.000,00€ pro Jahr; Erstellung der Kostenschätzung durch das Ing.-Büro Meyer aus Wotenitz)

c)      Sanierung des Sanitärbereiches für Mädchen; Realisierung mittels Schulförderverein und Elterninitiativen)

 

Um die Investitionskosten für die Gemeinde Damshagen zu verringern wurde auf Nachfrage beim Landkreis (Herr von Bötticher) der Vorschlag unterbreitet, Fördermittel über die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zu beantragen.

Gesamtinvestitionskosten für die Baumaßnahmen: ca. 337.000,00€ (zzgl. Planungskosten)

65% Förderung der Baumaßnahme:             ca. 219.050,00€

Eigenanteil der Gemeinde:ca. 117.950,00€

 

Für die Beantragung von Fördermitteln, ist die Erstellung von Planungsunterlagen erforderlich. Durch das Architekturbüro Müller-Menckens aus Damshagen sowie durch das Ing.-Büro Meyer aus Wotenitz wurden bereits Konzepte erarbeitet. Die Büros bietet die Erstellung der Planungsunterlagen entsprechend dem Mindestsatz der Honorarzone II der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit 2,5 % für die örtliche Bauüberwachung an. Für die Beantragung der Fördermittel erfolgt eine Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4, die Beauftragung für die Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt Fördermittel beim Landkreis Nordwestmecklenburg über die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zu beantragen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt den Abschluss eines Honorarvertrages mit dem Architekturbüro Müller-Menckens aus Damshagen und dem Ingenieurbüro Meyer aus Wotenitz über die Ingenieurleistungen Leistungsphase 1-4, für die energetische Sanierung des H-Gebäudes, entsprechend des Mindestsatzes der Honorarzone II der HOAI.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Vorlage Kostenschätzung zur Baumaßnahme/Angebot Ing.-Vertrag.

Planungskosten sowie die geschätzten Baukosten sind in den HH 2013 einzustellen

 

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