Beschlussvorlage - GV Bolte/12/7074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in ihrer Sitzung am 27. September 2012 eine Neufassung einer Hauptsatzung beschlossen. Danach sollten u. a. alle ortsüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde zukünftig ausschließlich über das Internet erfolgen, informatorisch sollte ein Abdruck aller öffentlichen Bekanntmachungen in der OZ vorgenommen werden.

 

Noch vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg (uRAB) teilte das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern allen Ämtern aufgrund einer aktuellen OVG-Entscheidung mit, dass öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB nicht ausschließlich im Internet bekanntgemacht werden dürfen. Vor diesem Hintergrund ist die am 27. September 2012 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nicht genehmigungsfähig.

 

Aufgrund dessen legt die Verwaltung erneut einen Entwurf einer Neufassung einer Hauptsatzung vor. Der Entwurf enthält zum Einen alle Änderungswünsche, die bereits Beschlussgegenstand der Sitzung am 27. September 2012 waren. Zum Anderen enthält der Entwurf eine neue Regelung zu § 9 (Öffentliche Bekanntmachung), die mit der uRAB abgestimmt ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine; Kosten der öffentlichen Bekanntmachung sind Bestandteil des Amtshaushaltes

 

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