Beschlussvorlage - GV Damsh/05/12/7064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien (Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben) erhoben werden.

Die Kostenregelung betrifft nicht die vom Schulträger zu leistende Beschaffung von Grundlernmitteln gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG M-V (Lernmittelfreiheit).

 

Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996, zuletzt geändert durch die 2. Änderungsverordnung vom 03.07.1997 beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.

Bei diesen Forderungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Geldforderungen, die mahn- und vollstreckbar sind und per Beitragsbescheid erhoben werden.

 

In den vergangenen Jahren wurde durch die Gemeinde Damshagen ein Betrag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

Lt. Kostenkalkulation der Grundschule Damshagen wird für jede Klassenstufe ein wesentlich höherer Betrag für die Verbrauchsmaterialien benötigt (siehe Anlage).

Es besteht nun die Möglichkeit, den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu fordern oder bei dem geringeren Betrag (abgerundet auf 30,00 Euro) zu bleiben.

Die Verwaltung schlägt vor, den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu erheben.

 

Dieser Beschluss ist jährlich zu fassen, um rechtssichere Beitragsbescheide versenden zu können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Grundschule in Damshagen für das Schuljahr 2012/2013 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2012/2013 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen: 58 Schüler x 30,68 Euro = 1.779,44 Euro

 

 

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Anlagen

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