Beschlussvorlage - GV Damsh/05/12/7063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V.) Lei-stungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Damshagen) festzulegen.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. legte am 20.11.2012 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung Damshagen vor und informierte, dass die Erhöhung der Gehälter der Erzieher und der Entgelte für die Reinigung ab 01.01.2013 höhere Kosten nach sich ziehen und somit eine neue Entgeltverhandlung notwendig wird. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten für alle Betreuungsarten.

Im Rahmen der Entgeltverhandlung am 11.12.2012 wird es zu einer Neufestsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile kommen. Lt. KiföG M-V muss die Gemeinde, hier Gemeinde Damshagen, die Höhe der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile durch einen Beschluss festlegen. Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Während der Entgeltverhandlung kann es zu Änderungen der Gesamtkosten kommen, die durch die Herauslösung nicht entgeltrelevanter Kosten bedingt sind. Dadurch kann sich die vorgelegte Kalkulation nochmals geringfügig verändern.

 

Die Gemeinde Damshagen hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % festgesetzt. Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird diese Festsetzung erneut empfohlen. Danach würden sich die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile, nach der vorliegenden Kalkulation, wie folgt darstellen:

 

BetreuungsartGemeindewohnsitzanteilElternanteil

Krippe ganztags237,90 €237,90 €

 teilzeit165,33 €165,33 €

 halbtags130,30 €130,30 €

Kindergartenganztags127,05 €127,05 €

Teilzeit  98,78 €  98,78 €

Halbtags  86,15 €  86,15 €

Hortganztags              89,19 €  89,19 €

halbtags   67,94 €  67,94 €

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Ergänzung vom 11.12.2012

Am heutigen Tage fand die Entgeltverhandlung beim Landkreis Nordwestmecklenburg statt. Im Ergebnis dessen sind die Platzkosten lt. Kalkulation unverändert geblieben. Jedoch wird sich ab dem 01.01.2013 der Anteil der Kreis- und Landesmittel geringfügig erhöhen. Dadurch ergeben sich die im Beschluss genannten etwas geringeren Beträge im Vergleich zur Kalkulation.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt ab dem 01.01.2013 nachstehende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertageseinrichtung Damshagen:

 

BetreuungsartGemeindewohnsitzanteilElternanteil

Krippe ganztags236,90 €236,90

 teilzeit164,83 €164,83

 halbtags130,30 €130,29

Kindergartenganztags126,06 €126,05

Teilzeit   98,28 €  98,28

Halbtags   86,15 €  86,14

Hortganztags               88,19 €  88,19

halbtags    67,44 €  67,43

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ab Januar 2013 ergeben sich nachfolgende monatliche Mehrausgaben für den Gemeindewohnsitzanteil (bei 50 % Regelung). Grundlage der Berechnung ist der Belegungsstand lt. Monat 11/2012 mit Kindern aus der Gemeinde Damshagen:

 

Kinderkrippe

3 GT    x     12,28 €=36,84 €

 

Kindergarten

11 GT  x       6,94 €=76,34 €

  3 TZ   x       4,15 €=12,45 €

 

Hort

11 GT   x      2,11 €=23,21 €

  7 HT   x      0,80 €= 5,60 €

 

Monatliche Gesamtmehrausgabe = 154,44 € 

 

 

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