Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/12/7062
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte Kalkhorst ab dem 01.01.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Anett Klingenberg
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Anett Schliep
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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11.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V.) Lei-stungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Kalkhorst) festzulegen.
Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. legte am 20.11.2012 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertagesstätte Kalkhorst vor und informierte, dass die Erhöhung der Gehälter der Erzieher und der Entgelte für die Reinigung ab 01.01.2013 höhere Kosten nach sich ziehen und somit eine neue Entgeltverhandlung notwendig wird. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten für alle Betreuungsarten.
Im Rahmen der Entgeltverhandlung am 11.12.2012 wird es zu einer Neufestsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile kommen. Lt. KiföG M-V muss die Gemeinde, hier Gemeinde Kalkhorst, die Höhe der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile durch einen Beschluss festlegen. Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Während der Entgeltverhandlung kann es zu Änderungen der Gesamtkosten kommen, die durch die Herauslösung nicht entgeltrelevanter Kosten bedingt sind. Dadurch kann sich die vorgelegte Kalkulation nochmals geringfügig verändern.
Die Gemeinde Kalkhorst hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % festgesetzt. Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird diese Festsetzung erneut empfohlen. Danach würden sich die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile, nach der vorliegenden Kalkulation, wie folgt darstellen:
BetreuungsartGemeindewohnsitzanteilElternanteil
Krippe ganztags236,55 €236,55 €
teilzeit161,48 €161,48 €
halbtags125,20 €124,20 €
Kindergartenganztags122,12 €122,12 €
Teilzeit 92,26 € 92,26 €
Halbtags 78,83 € 78,83 €
Hortganztags 81,92 € 81,92 €
halbtags 59,70 € 59,70 €
Beschlussvorschlag
Ergänzung vom 11.12.2012
Am heutigen Tage fand die Entgeltverhandlung beim Landkreis Nordwestmecklenburg statt. Im Ergebnis dessen sind die Platzkosten unverändert, wie kalkuliert, geblieben. Jedoch wird sich ab dem 01.01.2013 der Anteil der Landes- und Kreismittel an den Platzkosten geringfügig erhöhen. Somit ergeben sich die im Beschluss genannten Beträge.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt ab dem 01.01.2013 nachstehende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte Kalkhorst:
BetreuungsartGemeindewohnsitzanteilElternanteil
Krippe ganztags235,55 €235,55€
Teilzeit160,98€160,98 €
Halbtags125,20 €125,20€
Kindergartenganztags121,12€121,12 €
Teilzeit 91,76€ 91,76€
Halbtags 78,83 € 78,83€
Hortganztags 80,92 € 80,92 €
Halbtags 59,20€ 59,20€
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Ab Januar 2013 ergeben sich nachfolgende monatliche Mehrausgaben (bei 50 % Regelung) für den Gemeindewohnsitzanteil. Grundlage der Berechnung ist der Belegungsstand lt. Monat 11/2012 mit Kalkhorster Kindern:
Kinderkrippe
8 GT x 13,46 € = 107,68 €
4 TZ x 9,20 € = 36,80 €
Kindergarten
17 GT x 6,61 € = 112,37 €
17 TZ x 5,15 € = 87,55 €
4 HT x 4,17 € = 16,68 €
Hort
27 GT x 1,75 € = 47,25 €
7 TZ x 2,12 € = 14,84 €
Monatliche Gesamtmehrausgaben = 423,17 €
