Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6955

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

In der Anlage erhalten Sie einen Überblick über bis zum jetzigen Zeitpunkt eingegangenen Zuwendungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschliesst, die in der Anlage genannten Zuwendungen in Höhe von insgesamt 750,00 € zu dem genannten Zweck anzunehmen.

Gleichzeitig werden die Sachspenden in Höhe von 2.900,00 € angenommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von 750,00 €.

 

 

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Anlagen

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