Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6927

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung. Dies ist die Grundlage zur Erlangung der Rechtskraft durch ortsübliche Bekanntmachung der Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, für das Gebiet in Boltenhagen zwischen

-          der Ostseeallee im Norden,

-          dem Grundstück Ostseeallee 98 im Osten,

-          dem Flurstück 7/35 der Flur 2 in der Gemarkung Tarnewitz im Süden und

-          dem Mariannenweg im Westen sowie

-          der Fläche auf dem Flurstück 179/11 (Parkplatz, westlich des Mariannenwegs);

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein – Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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