Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6924
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 30a "Swingolfplatz Redewisch" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat aufgrund eines aufgetretenen Formfehlers eine Wiederholung des Beteiligungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 30a „Swingolfplatz Redewisch“ durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 23. Juni 2011. Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden vorgebracht. Es wurden keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
Der Abwägungsbeschluss sowie der Satzungsbeschluss vom 23. Mai 2012 müssen infolge des aufgetretenen Formfehlers aufgehoben und neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Abwägungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 30a "Swingolfplatz Redewisch" vom 23. Mai 2012.
- Die Gemeindevertretung hat die
- während der erneuten öffentlichen Auslegung (vom 20. Juli bis zum 21. August 2011) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die der Nachbargemeinden
- während der Wiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung (vom 25. Juli bis 27. August 2012) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die der Nachbargemeinden
gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
