Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/7041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Hundesteuer. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 01.12.2006.

Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 01.01.2013 wird dadurch ausgelöst, dass sich viele Änderungen der einzelnen Paragraphen ergeben haben. Diese Änderungen sind in der anliegenden Neufassung rot markiert.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Neufassung der Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine finanziellen Auswirkungen

 

Loading...