Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/7038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht erläutert

 

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