Beschlussvorlage - AA Amt/05/12/7015
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Maaß
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Maaß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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27.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Amt unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
