Beschlussvorlage - AA Amt/05/12/6877

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es liegen zwei Anträge auf finanzielle Unterstützung vor.

 

1. Antrag der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH

Diese Einrichtung erhält bereits seit dem Jahre 2005 für die Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstelle Gadebusch eine jährliche Unterstützung in Höhe von 200,00 Euro. Die Auszahlung erfolgte nach Antragstellung. An der Sitzung des Amtsausschusses am 16.12.2004 nahm die Leiterin der Einrichtung teil und berichtete über das Tätigkeitsfeld. Für das Jahr 2012 wird nunmehr um eine Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro gebeten. Einzelheiten gehen aus dem Antrag hervor.

 

2. Antrag des Diakoniewerkes im Nördlichen Mecklenburg gGmbH

Das Diakoniewerk im Nördlichen Mecklenburg gGmbH stellt für die Aufrechterhaltung der  Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle „Lichtblick“ in Wismar einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von ebenfalls 500,00 Euro.

 

Im Haushalt 2012 des Amtes stehen in dem Produkt 28101 „Heimat- und sonstige Kulturpflege“ für Zuschüsse für laufende Zwecke an Verbände/Vereine insgesamt 5.400,00 Euro zur Verfügung. Davon sind 5 T€ für das Schwedennetzwerk und 400,00 € als Zuschüsse geplant. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, für das Jahr 2012

  1. der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern (gGmbH) für die Suchtberatungsstelle in Gadebusch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von ……… Euro und
  2. dem Diakoniewerk im Nördlichen Mecklenburg (gGmbH) für die Beratungsstelle „Lichtblick“ in Wismar eine finanzielle Unterstützung in Höhe von ……. Euro zu gewähren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, bei Zustimmung

 

 

 

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Anlagen

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