Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6914

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die Ziele und Zwecke der Planung im Zuge des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 36 am 23.05.2012 definiert und formuliert.

Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

- Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr.

- Gestaltung einer Ortseingangssituation.

- Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs; unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.

- Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortseingang unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrsführung.

- Gestaltung eines Empfangszentrums am Ortseingang mit Information zum Kurort.

- Auftaktsituation für Shuttle-Verkehr und verbesserte Bedingungen für den ruhenden Verkehr.

- Überprüfung von Synergien mit der Sport- und Freizeitanlage.

- Gestaltung einer verbesserten Ortseingangssituation für Wichmannsdorf.

- Änderung der bisherigen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31.

Die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes im Geltungsbereich werden Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Bei der Planung werden die gesamtheitlichen Anforderungen des Ostseebades Boltenhagen an eine verbesserte infrastrukturelle Ausstattung berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem Flächennutzungsplan bezüglich der Bereitstellung von Flächen für sportive Infrastruktur und Freizeitinfrastruktur sowie die Anforderungen an eine verbesserte verkehrliche Situation werden beachtet. Die Erkenntnisse des in Aufstellung befindlichen Verkehrskonzeptes werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend eingebracht und berücksichtigt.

Die Stadt Klütz kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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