Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6932

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren geführt. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches vorzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 18a für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Wichmannsdorf zwischen:

-          der nordwestlichen Ufergrenze des Teiches (Flurstück 154) im Nordwesten,

-          der "Dorfstraße" im Nordosten,

-          der Landstraße 03 (Klütz – Boltenhagen) im Südosten

-          und den Acker- bzw. Wiesenflächen (Flurstück 57, 58/2, 59/2) im Südwesten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein – Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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