Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6932
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a "Wichmannsdorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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25.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren geführt. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 18a für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Wichmannsdorf zwischen:
- der nordwestlichen Ufergrenze des Teiches (Flurstück 154) im Nordwesten,
- der "Dorfstraße" im Nordosten,
- der Landstraße 03 (Klütz – Boltenhagen) im Südosten
- und den Acker- bzw. Wiesenflächen (Flurstück 57, 58/2, 59/2) im Südwesten;
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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498,9 kB
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2
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13,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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