Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/12/6894
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Schmidt, Katrin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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16.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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25.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert. .
Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden im Vorbericht erläutert.
