Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6921
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes "Swingolfplatz Redewisch" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen schließt den größten Teil des Gemeindegebiets ein; im Bereich Redewisch ist hier jedoch die Fläche des ursprünglich geplanten Golfplatzes sowie des Swingolfplatzes ausgenommen. Mit der vorliegenden Änderung und Ergänzung soll das Verfahren für die Teilfläche der Sportanlage Redewisch mit Swingolf und zugehörigen infrastrukturellen Anlagen sowie weitere Teile davon westlich geändert bzw. ergänzt werden.
Der Entwurf der 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde bereits einige Male geändert. Dementsprechend wurden mehrere Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ein Abwägungs- und Feststellungsbeschluss wurden bereits am 23. Mai 2012 getroffen. Aufgrund eines Formfehlers musste das Beteiligungsverfahren wiederholt werden. Der Abwägungsbeschluss sowie der Feststellungsbeschluss vom 23. Mai 2012 müssen in diesem Zuge aufgehoben und neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses der 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes vom 23. Mai 2012.
- Die 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
- Die Begründung zur 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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703,8 kB
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