Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6910
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Kalkhorst für die Ortslage Groß Schwansee
hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst stellt den Bebauungsplan Nr. 19 auf. Die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind: Die Gemeinde Kalkhorst hat in der Ortslage Groß Schwansee bereits einige Bebauungspläne aufgestellt. Im Zuge der Umsetzung hat sich ergeben, dass nicht sämtliche Grundstücke in der Nutzung beansprucht werden, wie festgesetzt. So sind in Teilen der WA-Gebiete Feriennutzungen vorhanden. In Teilen von Mischgebieten sind auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser vorhanden. Andererseits bestehen Mischgebiete mit Reserven für bauliche Nutzung, in denen eine bauliche Nutzung noch vorgesehen ist. Hier soll neben Wohnnutzung auch eine Beherbergungsnutzung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen geschaffen werden. Die Gemeinde liegt gemäß RREP in einem Tourismusschwerpunktraum und sieht in der Berücksichtigung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Ortsteil Groß Schwansee eine diesbezügliche Stärkung. Die Bedeutung und Funktion der Ortslage Groß Schwansee als Siedlungsstandort soll erhalten werden und qualitativ weiterentwickelt werden. Somit ist eine Überplanung von Bereichen im Ortsteil Groß Schwansee
vorgesehen, die mit einem entsprechenden Gebietstypus die Ferienwohnnutzung neben den bereits planungsrechtlich zulässigen Nutzungen zulässt.
Um das Planungsziel der Gemeinde zu erreichen, ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Kalkhorst notwendig. Die Planung berücksichtigt eine Verallgemeinerung der bisherigen Festsetzungen zum Planungsrecht und zur Gestaltung, so
dass für die gesamte Ortslage Groß Schwansee eine einheitliche Entscheidungsgrundlage besteht. Bezug genommen wird auch auf die Gestaltungssatzung für die Ortslagen der Gemeinde Kalkhorst.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der bebauten Ortslage von Groß Schwansee und erstreckt sich beidseitig der Lindenstraße.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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137,3 kB
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