Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6846

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die rechtskräftige Gestaltungssatzung in einigen Punkten moniert und empfiehlt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Das Ing. Büro BAB aus Wismar ist mit der Überarbeitung der Satzung beauftragt worden. Der mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmte Entwurf ist als Anlage beigefügt.

Es sind um Kenntnisnahme und ggfs. Änderungen oder Anregungen seitens des Fachausschusses gebeten.

Eine Vorstellung der Gestaltungssatzung durch das Büro BAB erfolgte in der letzten Sitzung des Bauausschusses. Die festegelegten Änderungen sind nunmehr dem erneuten Entwurf vom 05.10.2012 zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der Gestaltungssatzung für das Gebiet „An der Strandpromenade-Nord“ gemäß dem beigefügten Entwurf vom 05.10.2012.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Planungskosten bereits im HH 2012

 

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Anlagen

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