Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6718
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Gerald Krause
- Verfasser/Antragsteller:
- Gerald Krause
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.09.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Zierow
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.09.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Zierow
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 10.12.2008 die Straßenbaubeitragssatzung beschlossen. Während der Sitzung wurde der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussentwurf vor Beschlussfassung mündlich geändert (§ 3 Abs. 2 - Prozentsätze; § 7 - Vorausleistungen geändert; anschließende Nummerierung der §§ rückt auf). Nach der Sitzung wurden diese Änderungen im Ausfertigungsexemplar schriftlich vorgenommen und die Bürgermeisterin fertigte die Satzung aus (unterschrieb und siegelte sie). Damit entspricht die ausgefertigte Satzung dem Beschlussinhalt (Willen der Gemeindevertretung).
Damit eine Satzung rechtswirksam wird, ist die Ausfertigungsfassung öffentlich bekannt zu machen. Bei dem Exemplar, das der Presse zur Veröffentlichung übergeben wurde, wurden ebenfalls die Änderungen eingepflegt. Im § 9 (neu) wurde jedoch übersehen, dass dieser auch auf den nunmehr gestrichenen § 7 (alt) Bezug nimmt und für Vorausleistungen die Fälligkeit regelt.
Somit beinhaltet die öffentliche Bekanntmachung der Straßenbaubeitragssatzung inhaltlich mehr, als die Gemeindevertretung beschlossen und die Bürgermeisterin ausgefertigt hat. Es liegt im Verfahren ein Formfehler vor, der zur Nichtigkeit der Straßenbaubeitragssatzung führt.
Um künftig rechtssicher Straßenbaubeiträge erheben zu können, ist eine erneute öffentliche Bekanntmachung der Straßenbaubeitragssatzung vorzunehmen. Da die Gemeindevertretung Zierow am 22.02.2012 eine 1. Änderung zur Straßenbaubeitragssatzung beschlossen hat und diese auf die (nichtige) Satzung Bezug nimmt und da seit Dezember 2008 sowohl die Kommunalverfassung MV als auch das Kommunalabgabengesetz MV geändert wurden, sollte die Gemeindevertretung die Straßenbaubeitragssatzung durch Beschluss neu fassen. Inhaltlich entspricht der anliegende Beschlussentwurf der am 10.12.2008 beschlossenen Straßenbaubeitragssatzung mit Aufnahme der Änderung vom 22.02.2012.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) rückwirkend zum 01.01.2006. Mit gleichem Datum tritt die Straßenbaubeitragssatzung vom 10.12.2008 sowie die 1. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Zierow vom 22.02.2012 außer Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
684,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
134,2 kB
|
