Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6879

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Wismar beteiligt ihre Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an ihrer Bauleitplanung. Sie verfügt über den rechtskräftigen B-Plan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“. Der Planbereich ist Teil des Betriebsgeländes der Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH, die Bebauung ist entsprechend der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bereits erfolgt. Die Firma EGGER beantragt eine Änderung des o.g. B-Planes. Das Unternehmen beabsichtigt auf den westlich angrenzend zum Firmengelände gelegenen Flurstücken die Errichtung eines zusätzlichen Methanoltanks und weitere Parkplätze für die Mitarbeiter sowie die Verlängerung der Gleistrasse. Um für die vorgesehenen Baumaßnahmen Planungssicherheit zu erhalten, ist eine Änderung des B-Planes erforderlich.

- Inhalt: Erweiterung des Plangebietes, Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Änderung von Baugrenzen im ursprünglichen Plangebiet.

Die Gemeinde Zierow kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...