Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6918

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der abschließende Beschluss gefasst werden. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist dann zur Genehmigung einzureichen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1.                Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet "Am Klützer Bach" in Klütz.
  2.                Die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz wird gebilligt.
  3.                Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
  4.                Nach Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist diese ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden kann und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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