Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6905

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3.1 wurde für die planungsrechtliche Vorbereitung einer weiteren wohnbaulichen Entwicklung aufgestellt. Im rückwärtigen Bereich der vorhandenen Bebauung an der Lindenstraße wurde die Errichtung von Wohngebäuden planungsrechtlich zulässig. Es kann somit in der zweiten Reihe eine Bebauung mit einer Erschließung über private Flächen erfolgen. Nun besteht das Planungsziel, die vorhandene bzw. planungsrechtlich vorbereitete städtebauliche Struktur um eine weitere Fläche zu ergänzen, die für die Bebauung vorzusehen ist. Hier war ursprünglich eine Bebauung im rückwärtigen Bereich nicht vorgesehen. Die bisher

im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3.1 für den Teilbereich getroffenen Festsetzungen - private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland - soll hier teilweise nicht weiter verfolgt werden.

Um das Planungsziel der Gemeinde zu erreichen, ist die Aufstellung der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 der Gemeinde Kalkhorst notwendig.

Die Planungsabsicht der Gemeinde besteht in der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes unter Berücksichtigung des Bestandes bzw. der planungsrechtlich zulässigen Bebauung unter Ausnutzung der Möglichkeiten einer Nachverdichtung. Die rückwärtigen Grundstücksbereiche in der nahen Umgebung des Grabens sollen weiterhin als private Grünflächen festgesetzt werden.

Die Stadt Klütz kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 der Gemeinde Kalkhorst für das Wohngebiet östlich der Lindenstraße in Groß Schwansee weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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