Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6898

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der letzten Bauausschusssitzung stellte Herr Dr. Wobschal vom Planungsbüro Busch, Ivers, Wobschal aus Wismar Varianten zur Trassenführung eines Radweges vom Kreuzungsbereich der LO1 (Gemarkung Gramkow) entlang der Kreisstraße K44 bis nach Beckerwitz vor. Die vorgestellte Variante sieht den Ausbau des Radweges links der Kreisstraße in Richtung Beckerwitz mit einer Ausbaubreite von 2,50m  in Asphaltbauweise vor.

Herr Wobschal ergänzt zum Sachverhalt, dass die Möglichkeit besteht, Fördermittel entweder direkt beim Straßenbauamt Schwerin oder beim Landkreis zu beantragen.

Die Antragstellung steht noch aus.

Beim Straßenbauamt kann mit einer Förderung von bis zu 65 Prozent gerechnet, beim Landkreis d.h. über das LEADER-Projekt, kann man von einer höheren Förderung ausgehen. Sollte sich die Gemeinde entscheiden ein Fördermittelantrag über das Straßenbauamt Schwerin zu stellen, wäre der Landkreis Antragsteller, wobei dann aber die Gemeinde den Eigenanteil trägt.

Der erforderliche Ausgleich ist vorab mit Herrn Mahnel abgestimmt worden.

Für die weitere Planung und Prüfung des Grunderwerbs ist eine Vermessung dringend erforderlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau eines Radweges vom Kreuzungsbereich der LO1 (Gemarkung Gramkow) entlang der Kreisstraße K44 bis nach Beckerwitz entsprechend der vom Ingenieurbüro vorgestellten Variante (links der Kreisstraße in Richtung Beckerwitz) mit einer Ausbaubreite von 2,50 m in Asphaltbauweise.

Für die Erstellung der entsprechenden Antragsunterlagen bei beiden Förderstellen wird das Ingenieurbüro Wobschal für die Vorzugsvariante 3 beauftragt.

Es wird die Festlegung getroffen, dass die Pappelreihe künftig fortfallend sein kann und der Wegeverlauf dann direkt an der Straße erfolgt.

Der Radweg soll vor Beckerwitz bis zur Einfahrt zur Jugendherberge geplant werden, hier müsste eine Überprüfung der Grundstücksverhältnisse erfolgen. 

In der Ortslage Beckerwitz kann gegebenenfalls ein kombinierter Rad- und Gehweg realisiert werden.

Darüber hinaus sind bereits Angebote für eine Bestandsvermessung und ein Baugrundgutachten einzuholen und im Anschluss zu beauftragen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Baukosten: ca. 315.000,00 €

Grunderwerb und Vermessungskosten: zurzeit noch nicht abschätzbar

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

 

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