Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6876

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In 2011 ist die Betriebssatzung dahingehend neu gestaltet worden, dass aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Kurdirektors und fehlender Neubesetzung eine Vertretungsregelung neu gestaltet wurde. Erschwerend hinzukam, dass die Bürgermeisterstelle aufgrund Amtsangliederung nicht mehr hauptamtlich sondern nur noch ehrenamtlich besetzt werden sollte.

Seit dem 01.01.2012 ist die Leitung der Kurverwaltung neu besetzt worden und der Bauhof ist seit dem 01.07.2011 der Kurverwaltung unterstellt worden. Dies erfordert eine Änderung der Betriebssatzung nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht wie folgt:

 

§ 4 Leitung des Betriebes

(1) Zur Leitung des Eigenbetriebes wird ein Betriebsleiter/in (Kurdirektor/in) bestellt.

 

(3) Die Vertretung im Falle der Verhinderung der nach Abs. 1 bestellten Kurdirektorin oder des Kurdirektors nimmt für die Bereiche allgemeiner Kurbetrieb und Bäderbibliothek die Leiter/in für Marketing/PR und für die Bereiche Bauhof, Parkplätze, Strand der Vorarbeiter des Bauhofes war.

 

Entsprechend der namentlichen Änderung im § 4 Abs. 1 und 3 ist die Satzung anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

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