Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6861

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Planaufstellung liegt der Antrag der Firma agri.capital Biogas Zwei GmbH & Co.KG aus Münster vom 26.07.2012 zugrunde. Der Antrag mit Lageplan ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet: Gemeinde/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstücke- Nr. 224/4, 224/5 (teilw.), 223/2 (teilw.)

    und 211/2 (teilw.), den Standort der vorhandenen Biogasanlage mit Zufahrt betreffend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

    - Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der im Betrieb befindlichen Biogasanlage.

- Durch die Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das BHKW leistungsoffen mit der bereits installierten Leistung von 526 KWelt gefahren werden kann. Um die Lagerkapazitäten zu erhöhen soll der Bau einer Siloanlage

      und eines Gärrestbehälters Bestandteil der Planung werden.

2.  Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

3. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.    

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nein, Kosten werden vom Antragsteller getragen

 

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Anlagen

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