Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6854

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.09.2012 wird der Antrag gestellt, einen Bebauungsplan auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Das Grundstück liegt nur teilweise im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Redewisch, sodass für die beabsichtigte Bebauung mit notwendiger Erschließung wie im Lageplan dargestellt, eine Bauleitplanung erforderlich ist. Beispielhaft kann die private Erschließung im Wohnbereich am Wiesenblick genannt werden.

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanung bedarf es eines städtebaulichen Vertrages, Ein durch den Antragsteller direkt zu beauftragendes Planungsbüro sollte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Fachausschusses empfohlen werden.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortlage Redewisch (Redewisch, Flur 4 Flurstücke  91 und 92/2) auf Kosten des Antragstellers stattzugeben. Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Antragsteller zutragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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