Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6832

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die BfB- Fraktion stellt  den Antrag gemäß Anlage eine Absichtserklärung für die Zulassung untergeordneter Nutzungen von Ferienwohnungen in Wohngebieten (WA) mittels Beschluss der Gemeindevertretung zu erlassen.

Die planungsrechtlichen Festsetzungen vom WA-Gebieten in den entsprechenden Bebauungsplänen sind in Sondergebiete für Wohnen und untergeordneter Ferienwohnnutzung zu ändern.

Hierzu erfolgte bereits ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung am 16.09./20.09.2010, welcher als Anlage beigefügt ist.

Eine derartige Absicht einer Bauleitplanänderung wurde bis zum Abwägungsbeschluss im Bereich des B-Plan Nr. 9 „Am Reek“ geführt, jedoch am 23.05.2012 abgelehnt.

Für die Geltungsbereiche B-Plan Nr. 6a (Neuer Weg, Rosenweg), B-Plan Nr. 6b (Kastanienallee u.s.w.) sowie B-Plan Nr. 16 (Tarnewitzer Huk) wurden bisher nur Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Die weiterführende Bauleitplanung ruht gemäß Beschlussfassung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, …

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Kosten für die erforderlichen Bauleitplanänderungen

 

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Anlagen

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