Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6795
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes "Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Katrin Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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06.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch Frau Daniela Schmidt, Leiterin Finanzen des Eigenbetriebes, wird zum Jahresabschluss 2011 Folgendes mitgeteilt:
Der Jahresabschluss kann durch die Gemeindevertretung nicht verändert werden. Das Ergebnis ist so festzustellen, wie der Prüfbericht ihn ausweist. Der Prüfbericht kann im Übrigen im vollen Umfang eingesehen werden. Er ist in einem Abschlussgespräch unter Beteiligung von Mitgliedern des Kurbetriebs-, Rechnungsprüfungsausschusses, des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, der Abschlussprüfer und des Steuerberaters am 25.06.2012 umfassend beraten worden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt.
2.Trotz witterungsbedingt gesunkenen Umsatzerlösen wurde aufgrund von Kosteneinsparungen ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt.
(Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 sah einen Gewinn von TEUR 6 vor.)
3.Eine Freigabe des Landesrechnungshofes M-V liegt noch nicht vor. Gemäß den Grundsätzen des Landesrechnungshofes M-V zur Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz – KPG M-V –kann der Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen Einrichtung bereits nach dem Vorliegen des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers von der Gemeindever-
tretung festgestellt werden.
4.Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die BDO AG, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
5.Entlastung der Leiterin des Eigenbetriebes Kurverwaltung.
