Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6822

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wohnen viele ältere Bürgerinnen und Bürger. Um auch diese Bevölkerungsgruppe noch weiter in das gemeindliche Leben zu integrieren, sollen ihre Erfahrungen in die gemeindliche Arbeit einfließen, um eine Mitbestimmung und Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebens zu bewirken. Auch der Kreistag bittet um Prüfung, ob in den Kommunen die Möglichkeit besteht, Seniorenbeiräte zu bilden.

 

In der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt sich die Situation dar, dass der seit dem 27.09.2001 berufene Seniorenrat, vertreten durch Frau Eleonore Mertins, seinen Rücktritt am 23.05.2012 mit sofortiger Wirkung erklärt hat. Somit wäre ein neuer Seniorenbeirat zu wählen.

 

Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, eine Anpassung der Satzung an bestehende Gesetzesgrundlagen (Seniorenmitwirkungsgesetz) vorzunehmen und eine bessere Praktikabilität zu erreichen. Dazu hat die Verwaltung eine 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erarbeitet, deren Entwurf der Anlage beigefügt ist.

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zuschuss an Seniorenbeirat in Höhe von 1.000,00 Euro – Berücksichtigung im Nachtragshaushalt

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Anlagen

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