Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6789
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsschutz für die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Longerich, Arne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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06.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Vergangenheit ist die Arbeit der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dies führte teilweise zu unsachgemäßer Presseberichterstattung, aber auch zu Angriffen und Anzeigen Dritter an einzelne Gemeindevertreter.
Die Gemeindevertreter müssen in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit geschützt werden, so dass sie keinen Schaden erleiden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass den Mitgliedern der Gemeindevertretung bei Handlungen aus ihrem Ehrenamt auf Antrag Rechtsschutz für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie bei einer strafrechtlichen Verfolgung gewährt wird.
Der Rechtsschutz ist für zukünftige und rückwirkende Fälle möglich. Er wird nicht gewährt bei vorsätzlich begangenen Straftaten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entscheidet über die Gewährung des Rechtsschutzes im Einzelfall und beauftragt, bei Zustimmung, den Rechtsanwalt.
