Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6792

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beteiligt ihre Nachbargemeinden an ihre Bauleitplanung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Am Klützer Bach" sollte zunächst die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Wohnanlage in Klütz geschaffen, wobei in einem kleinen Teilbereich an der "Boltenhagener Straße" neben dem Wohnen auch das Ferienwohnen zugelassen werden sollte (Zielstellung Vorentwurf). Während des Planverfahrens wurde für den zentralen Bereich die Zielstellung dahingehend geändert, dass neben dem Wohnen auch hier das Ferienwohnen etabliert werden soll (Entwurf).

Für die Flächen entlang "Im Thurow" wird nach wie vor die Wohnnutzung angestrebt.

Da es sich hier um eine Bebauung innerhalb eines Quartiers handelt, soll die Bebauung mit Einzelhäusern in lockerer Form erfolgen.

Die geplanten Baugrundstücke sollen daher im zentralen Bereich des Plangebiets (größter Teil) mit 1.100m² bis ca. 1.800 m² recht groß festgesetzt werden. Es soll eine villenartige Bebauung mit je einem Einzelhaus je Baugrundstück erfolgen; weiterhin die erforderlichen

Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen.

Die vorhandenen Grünflächen werden in das städtebauliche Konzept als private Grünflächen aufgenommen. Damit wird eine großzügige Durchgrünung des Plangebiets gesichert. Hier besteht die Möglichkeit, das Niederschlagswasser zu sammeln und zu versickern bzw. abzuleiten.

Lediglich an den Straßen "Boltenhagener Straße" und "Im Thurow" erfolgt eine kleinteiligere Bebauung unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Bebauung. Die geplanten Größen der Baugrundstücke (Baugebietsfläche) liegen "Am Thurow" zwischen ca. 650 m² und 1.000 m².

Die Stellplätze zugunsten des Jugendclubs sollen zunächst im Bereich am Thurow erhalten bleiben. Durch die Festsetzung von Bauflächen als Allgemeines Wohngebiet wird jedoch die Bebaubarkeit am "Im Thurow" planungsrechtlich vorgesehen.

Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird das Ziel verfolgt, die Entwicklung der bislang unbebauten Fläche zugunsten des Wohnens und Ferienwohnens planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierbei wird am "Im Thurow" eine allgemeine Wohnnutzung angestrebt; auf den südlich anschließenden Flächen bis hin zur "Boltenhagener Straße" wird dann die gemeinsame

Nutzung mit dem Wohnen und Ferienwohnen angestrebt.

Die Stadt Klütz sieht in der Ansiedlung von Wohnen und Ferienwohnen die Schaffung eines attraktiven Wohnstandortes, kombiniert mit Ferienwohnen innerhalb des Stadtgebietes. Die Gemeinde sieht in dieser Nutzungskombination eine Stärkung ihrer Funktion als Grundzentrum unter Berücksichtigung der Lage in dem Tourismusschwerpunktraum.

Es ist vorgesehen, eine bauliche Entwicklung in Arrondierung der Ortslage unter Würdigung der typischen Strukturen vorzubereiten. Der naturräumliche Bestand wird berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Klützer Bach“ der Stadt Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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