Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6768

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2012 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Stadt Klütz stellt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des Bereiches südlich des Klützer Baches, westlich der Kirche, zwischen Boltenhagener Straße und der Straße Im Thurow, welcher östlich durch den Geh- und Radweg, der beide Straßen verbindet, begrenzt wird, zu

schaffen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand und ist derzeit nach § 35 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Basis zur gewünschten baulichen Entwicklung als Standort für das Wohnen und Ferienwohnen ist es notwendig, die Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan gemäß der beabsichtigten Nutzung vorzunehmen.

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche, die mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die vorgenannte Entwicklung verknüpft ist, in den Planunterlagen entsprechend dargestellt.

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz stimmen hier nicht mit den vorgenannten geänderten Zielen überein.

Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 diese Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um planungsrechtliche Voraussetzungen auf der vorbereitenden Bauleitplanungsebene zu schaffen.

Die Rechtsgrundlage gibt § 8 Abs. 3 BauGB.

Nach § 8 Abs. 3 BauGB ist folgendes für die Planung zu beachten:

„Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder auch Aufhebung eines Bebauungsplanes kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird.“

Während des Planverfahrens wird der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erweitert.

Die Gemeinde Hohenkirchen kann Anregungen und Bedenken äußern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Klützer Bach“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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