Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6742

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grund für die Durchführung einer Neuverhandlung der Entgelte für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ ist ein erhöhter Platzbedarf im Krippenbereich. Die zwischenzeitlich genehmigte Änderung der Betriebserlaubnis besagt, dass sich die Krippenplätze von 24 auf 30 erhöhen; die Plätze im Kindergartenbereich verringern sich von 96 auf 90. Die Gesamtzahl der Plätze bleibt bei 120 bestehen.

 

Das DRK hatte eine neue Kalkulation für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ vorgelegt, die zwischenzeitlich am 26.06.2012 beim Landkreis Nordwestmecklenburg verhandelt wurde.

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Aktuell stützt die Stadt Klütz den Krippenbereich (Ganztags-/Teilzeitplätze) überproportional. Die derzeitigen, monatlichen Platzkosten gelten seit dem 01. Januar 2012 bis 31. Juli 2012 und haben folgende Höhe:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land / Landkreis

Gemeindewohnsitzanteil

Elternanteil

Krippe

ganztags

   

884,57 €

 

265,00 €

369,57€  

(50 % wären 309,79 €)

250,00 €

Krippe

Teilzeit

563,40 €

154,00 €

234,40 €

(50 % wären 204,70 €)

175,00 €

Krippe

halbtags

402,82 €

  96,00 €

153,41 €

153,41 €

Kindergarten ganztags

390,86 €

134,00 €

128,43 €

128,43 €

Kindergarten Teilzeit

263,04 €

  76,00 €

  93,52 €

  93,52 €

Kindergarten halbtags

199,16 €

  44,00 €

  77,58 €

  77,58 €

 

 

In Vorbereitung der Entgeltverhandlung tagten Sozial- und Finanzausschuss. Sie gaben die Empfehlung, die Elternbeiträge für die Krippenganztags- und –teilzeitplätze weiter überproportional zu bezuschussen und mit 250,00 Euro (Elternanteil Krippe GT) und 175,00 Euro (Elternanteil Krippe TZ) konstant bestehen zu lassen.

 

Im Rahmen der Entgeltverhandlung wurde dann aber auf die ab 01. August 2012 die Landesrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Elternentlastung verwiesen. Danach kommt es im Krippenbereich zu den Elternentlastungen:

Krippe Ganztagsplatz100,00 €

Krippe Teilzeitplatz   60,00 €

Krippe Halbtagsplatz   40,00 €

 

Herr Jung hat in der Entgeltverhandlung, abweichend von den Ausschussempfehlungen, die gesetzliche 50%-Regelung zur Anwendung gebracht. Gerade in Hinblick auf die angespannte Haushaltslage würde dann ab dem 01. August 2012 keine zusätzliche Stützung des Krippenganztags- und –teilzeitplatzes durch die Stadt Klütz erfolgen. Durch die Richtlinie zur Elternentlastung reduzieren sich die Elternanteile im Krippenbereich zusätzlich.

 

Die Entgelte ab 01. August 2012 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land / Landkreis

Gemeindewohnsitzanteil

Elternanteil

abzüglich Elternanteil

Krippe

ganztags  

870,25 € 

265,00 €

302,63 €

302,62 €

202,62 €

Krippe

Teilzeit

556,05 €

154,00 €

201,03 €

 

201,02 €

 

 

141,02 €

 

Krippe

halbtags

398,95 €

  96,00 €

151,48 €

151,47 €

 

111,47 €

 

Kindergarten ganztags

378,07 €

134,00 €

122,04 €

122,03 €

 

Kindergarten Teilzeit

252,38 €

  76,00 €

  88,19 €

  88,19 €

 

Kindergarten halbtags

189,53 €

  44,00 €

  72,77 €

  72,76 €

 

 

 

Sollte eine über die 50%-Grenze hinausgehende Bezuschussung des Eigenanteils durch die Stadtvertretung gewünscht sein, so ist dies auch noch zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt die Eilentscheidung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters vom 26.06.2012 über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 01. August 2012 für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ wie folgt:

 

 

Betreuungsart                                    Gemeindewohnsitzanteil                  Elternanteil

Krippeganztags302,63 €302,62 €

                                     Teilzeit                                                        201,03 €                                          201,02 €

                                     Halbtags                                          151,48 €                                          151,47 €

Kindergarten   ganztags122,04 €122,03 €

                        Teilzeit                                            88,19 €                                            88,19 €

                        Halbtags                                            72,77 €                                            72,76 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kinderkrippe:

(lt. Belegung mit Klützer Kindern Stand 06/2012: 18 GT / 8 TZ)

Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder nach bisherigen Entgelten:

18 GT x 369,57 €  = 6.652,26 €

  8 TZ x 234,40 €  = 1.875,20 €

Gesamtausgabe   = 8.527,46 €

Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder lt. neuen Entgelten ab 01.08.2012 (50 %-Regelung):

18 GT x 302,93 € =  5.452,74 €

  8 TZ  x 201,03 € = 1.608,24 €

Gesamtausgabe   = 7.060,98 €

monatliche Ersparnis = 1.466,48 € x 5 Monate (anteilig 08 – 12/2012) = 7.332,40 €

 

 

Kindergarten:

(lt. Belegung mit Klützer Kindern Stand 06/2012: 53 GT / 29 TZ)

Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder nach bisherigen Entgelten:

53 GT x 128,43 € = 6.806,79 €

29 TZ  x   93,52 € = 2.712,08 €

Gesamtausgabe  = 9.518,87 €

Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder lt. neuen Entgelten ab 01.08.2012:

53 GT x 122,04 € = 6.468,12 €

29 TZ x   88,19 € = 2.557,51 €

Gesamtausgabe  = 9.025,63 €

monatliche Ersparnis = 493,24 € x 5 Monate (08 – 12/2012) = 2.466,20 €

 

Gesamtersparnis für den Zeitraum von 08 – 12/2012: 9.798,60 €*

 

*Zur Beachtung:

In Anbetracht der Erhöhung der Krippenplätze von 24 auf 30 und der Reduzierung der Kindergartenplätze von 96 auf 90 ist im Krippenbereich mit Mehrausgaben und im Kindergartenbereich mit Einsparungen hinsichtlich des Gemeindwohnsitzanteiles zu rechnen. Da ein Krippenplatz jedoch teurer ist als ein Kindergartenplatz ist mit einer geringeren Gesamtersparnis zu rechnen.

 

 

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Anlagen

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