Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6742
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des 1. Stellv. Bürgermeisters vom 26. Juni 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Anett Klingenberg
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Anett Schliep
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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27.08.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Grund für die Durchführung einer Neuverhandlung der Entgelte für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ ist ein erhöhter Platzbedarf im Krippenbereich. Die zwischenzeitlich genehmigte Änderung der Betriebserlaubnis besagt, dass sich die Krippenplätze von 24 auf 30 erhöhen; die Plätze im Kindergartenbereich verringern sich von 96 auf 90. Die Gesamtzahl der Plätze bleibt bei 120 bestehen.
Das DRK hatte eine neue Kalkulation für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ vorgelegt, die zwischenzeitlich am 26.06.2012 beim Landkreis Nordwestmecklenburg verhandelt wurde.
Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Aktuell stützt die Stadt Klütz den Krippenbereich (Ganztags-/Teilzeitplätze) überproportional. Die derzeitigen, monatlichen Platzkosten gelten seit dem 01. Januar 2012 bis 31. Juli 2012 und haben folgende Höhe:
Betreuungsart | Platzkosten | Förderung Land / Landkreis | Gemeindewohnsitzanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags
| 884,57 €
| 265,00 € | 369,57€ (50 % wären 309,79 €) | 250,00 € |
Krippe Teilzeit | 563,40 € | 154,00 € | 234,40 € (50 % wären 204,70 €) | 175,00 € |
Krippe halbtags | 402,82 € | 96,00 € | 153,41 € | 153,41 € |
Kindergarten ganztags | 390,86 € | 134,00 € | 128,43 € | 128,43 € |
Kindergarten Teilzeit | 263,04 € | 76,00 € | 93,52 € | 93,52 € |
Kindergarten halbtags | 199,16 € | 44,00 € | 77,58 € | 77,58 € |
In Vorbereitung der Entgeltverhandlung tagten Sozial- und Finanzausschuss. Sie gaben die Empfehlung, die Elternbeiträge für die Krippenganztags- und –teilzeitplätze weiter überproportional zu bezuschussen und mit 250,00 Euro (Elternanteil Krippe GT) und 175,00 Euro (Elternanteil Krippe TZ) konstant bestehen zu lassen.
Im Rahmen der Entgeltverhandlung wurde dann aber auf die ab 01. August 2012 die Landesrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Elternentlastung verwiesen. Danach kommt es im Krippenbereich zu den Elternentlastungen:
Krippe Ganztagsplatz100,00 €
Krippe Teilzeitplatz 60,00 €
Krippe Halbtagsplatz 40,00 €
Herr Jung hat in der Entgeltverhandlung, abweichend von den Ausschussempfehlungen, die gesetzliche 50%-Regelung zur Anwendung gebracht. Gerade in Hinblick auf die angespannte Haushaltslage würde dann ab dem 01. August 2012 keine zusätzliche Stützung des Krippenganztags- und –teilzeitplatzes durch die Stadt Klütz erfolgen. Durch die Richtlinie zur Elternentlastung reduzieren sich die Elternanteile im Krippenbereich zusätzlich.
Die Entgelte ab 01. August 2012 stellen sich wie folgt dar:
Betreuungsart | Platzkosten | Förderung Land / Landkreis | Gemeindewohnsitzanteil | Elternanteil | abzüglich Elternanteil |
Krippe ganztags | 870,25 € | 265,00 € | 302,63 € | 302,62 € | 202,62 € |
Krippe Teilzeit | 556,05 € | 154,00 € | 201,03 € |
201,02 €
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141,02 €
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Krippe halbtags | 398,95 € | 96,00 € | 151,48 € | 151,47 € |
111,47 €
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Kindergarten ganztags | 378,07 € | 134,00 € | 122,04 € | 122,03 € |
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Kindergarten Teilzeit | 252,38 € | 76,00 € | 88,19 € | 88,19 € |
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Kindergarten halbtags | 189,53 € | 44,00 € | 72,77 € | 72,76 € |
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Sollte eine über die 50%-Grenze hinausgehende Bezuschussung des Eigenanteils durch die Stadtvertretung gewünscht sein, so ist dies auch noch zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt die Eilentscheidung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters vom 26.06.2012 über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 01. August 2012 für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ wie folgt:
Betreuungsart Gemeindewohnsitzanteil Elternanteil
Krippeganztags302,63 €302,62 €
Teilzeit 201,03 € 201,02 €
Halbtags 151,48 € 151,47 €
Kindergarten ganztags122,04 €122,03 €
Teilzeit 88,19 € 88,19 €
Halbtags 72,77 € 72,76 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Kinderkrippe:
(lt. Belegung mit Klützer Kindern Stand 06/2012: 18 GT / 8 TZ)
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder nach bisherigen Entgelten:
18 GT x 369,57 € = 6.652,26 €
8 TZ x 234,40 € = 1.875,20 €
Gesamtausgabe = 8.527,46 €
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder lt. neuen Entgelten ab 01.08.2012 (50 %-Regelung):
18 GT x 302,93 € = 5.452,74 €
8 TZ x 201,03 € = 1.608,24 €
Gesamtausgabe = 7.060,98 €
monatliche Ersparnis = 1.466,48 € x 5 Monate (anteilig 08 – 12/2012) = 7.332,40 €
Kindergarten:
(lt. Belegung mit Klützer Kindern Stand 06/2012: 53 GT / 29 TZ)
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder nach bisherigen Entgelten:
53 GT x 128,43 € = 6.806,79 €
29 TZ x 93,52 € = 2.712,08 €
Gesamtausgabe = 9.518,87 €
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder lt. neuen Entgelten ab 01.08.2012:
53 GT x 122,04 € = 6.468,12 €
29 TZ x 88,19 € = 2.557,51 €
Gesamtausgabe = 9.025,63 €
monatliche Ersparnis = 493,24 € x 5 Monate (08 – 12/2012) = 2.466,20 €
Gesamtersparnis für den Zeitraum von 08 – 12/2012: 9.798,60 €*
*Zur Beachtung:
In Anbetracht der Erhöhung der Krippenplätze von 24 auf 30 und der Reduzierung der Kindergartenplätze von 96 auf 90 ist im Krippenbereich mit Mehrausgaben und im Kindergartenbereich mit Einsparungen hinsichtlich des Gemeindwohnsitzanteiles zu rechnen. Da ein Krippenplatz jedoch teurer ist als ein Kindergartenplatz ist mit einer geringeren Gesamtersparnis zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,5 kB
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