Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6665

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
 

Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2012 wurden durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde mit der Auflage erteilt, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der    § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
 

Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Die Verwaltung hat einen 1. Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Darin werden einige Möglichkeiten aufgezeigt, die man als Konsolidierungsmaßnahmen in Betracht ziehen könnte. Die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen müssen nunmehr ganz konkret im Finanzausschuss diskutiert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013-2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen zum Haushaltssicherungskonzept

 

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