Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6605

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Anwohner in Arpshagen, Neue Straße wurde der Antrag gestellt, die in Neuen Straße befindlichen Linden zu Kappen bzw. an den Linden einen artgerechten Rückschnitt vorzunehmen. In der Begründung wird die Kronenausbildung die zur Beschattung der Häuser führt,  als auch die Straßenbreite, die auf Grund der Enge zu Behinderungen bei Gegenverkehr führt.

Bei den Bäumen handelt es sich auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes (B 22- Ortslage Arpshagen), um festgesetzte Bäume, die in ihrem Bestand zu erhalten sind.

Es kann bei der zuständigen Bauordnungsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Befreiung von der Festsetzung beantragt werden.

 

Einer Kappung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht zu gestimmt werden.

Durch Eingriffe in die Krone wird eine von dem Baum ausgehende Gefahr erst wahrscheinlich. An jeder Schnittstelle dringen Pilzsporen in das offene Holz des Baumes ein, die Fäulnis verursacht. In der Folge von Kappungen entstehen an oder unterhalb der Schnittstelle aus sogenannten „schlafenden Augen“ zahlreiche Neuaustriebe. Diese bilden oft sehr lange Triebe mit relativ großen Blättern, sogenannte „Ständer“, aus. Die an den Schnittstellen entstandenen triebe haben eine sehr schlechte Astanbindung. Tritt an die ehemalige Kappungsstelle auch noch Fäule ein, werden die stärker wachsenden Ständer nach einigen Jahren zu einer erheblichen Gefahr. Die schlechte Astanbindung vergrößert das Bruchrisiko. Eine Kappung vermindert daher meist keine Gefahr, sondern lässt diese erst entstehen. Ein hoher Pflegeaufwand ist die Folge. Durch Kappungen von teilen der Baumkrone wird das Versorgungssystem des Baumes beeinträchtigt oder sogar zerstört. Das Kappen von Bäumen ist keine fachgerechte Baumpflegemaßnahme. Auch die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung“ (ZTV- Baumpflege) bezeichnet das Kappen von Bäumen als baumzerstörend.  Durch die Kappung entstehen hohe Folgekosten, da der Baum zum Pflegfall wird und vorzeitig entfernt werden muss.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt dem Antrag zum Kappen der Linden nicht zustimmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Baumpflegemaßnahmen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=60987&VOLFDNR=7829&VOLFDNR=7829&selfaction=print