Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/12/6759

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beteiligt ihre Nachbargemeinde an der Bauleitplanung.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet der Ortslage Tarnewitz aufgestellt, um den vorhandenen Bestand zu sichern, angemessen zu erweitern und die örtliche Situation in baulicher Hinsicht zu ordnen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 17 durch Veröffentlichung mit Datum vom 28./ 29. Juli 2001 bekannt gemacht. Die Satzung ist am 30. Juli 2001 in Kraft getreten.

Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 17 wurde im Bereich der vorliegenden Änderung keine Bebauung vorgenommen. Die einst vorhandene Bebauung war ungenutzt und wurde abgebrochen.

Im April 2012 wurde ein Antrag an die Gemeinde gestellt, die Bebaubarkeit des Gebietes zu ändern.

Anstelle der bislang zulässigen Nutzung im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes Fremdenverkehr bestehen Bestrebungen, hier in Anlehnung der angrenzenden Nutzungen das Wohnen zuzulassen.

Die im Ursprungsbebauungsplan Nr. 17 festgesetzte Grünfläche wird berücksichtigt.

Der Ortsteil Tarnewitz wird als Siedlungsstandort gefestigt.

Um dieses Planungsziel zu erreichen, ist es notwendig den Bebauungsplan Nr. 17 zu ändern.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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