Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/12/6757

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beteiligt ihre Nachbargemeinde an der Bauleitplanung.

Die Stadt Klütz stellt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des Bereiches südlich des Klützer Baches, westlich der Kirche, zwischen Boltenhagener Straße und der Straße Im Thurow, welcher östlich durch den Geh- und Radweg, der beide Straßen verbindet, begrenzt wird, zu

schaffen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand und ist derzeit nach § 35 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Basis zur gewünschten baulichen Entwicklung als Standort für das Wohnen und Ferienwohnen ist es notwendig, die Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan gemäß der beabsichtigten Nutzung vorzunehmen.

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche, die mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die vorgenannte Entwicklung verknüpft ist, in den Planunterlagen entsprechend dargestellt.

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz stimmen hier nicht mit den vorgenannten geänderten Zielen überein.

Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 diese Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um planungsrechtliche Voraussetzungen auf der vorbereitenden Bauleitplanungsebene zu schaffen.

Die Rechtsgrundlage gibt § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Gemeinde Kalkhorst kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Klützer Bach“ zwischen Boltenhagener Straße und „Im Thurow“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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